Wann ist Sanierungsbedarf ?
Gründe für Schäden an Entwässerungsleitungen können unsachgemäßer Einbau, Alterung und Verschleiß oder externe Einwirkungen (Frost, Belastungen) sein. Typische Leitungsschäden:
- Schadhafte oder unsachgemäß eingebaute Rohrverbindungen
- Schäden an Seitenzuläufen
- Rohrbruch
- Korrosion
- Verformung oder Deformation
- Abflusshindernisse
- Lageabweichung
- Risse
Was gibt es für Sanierungsverfahren?
Für die Verfahrensauswahl sind die vorgefundenen Schäden – wobei unterschieden werden muss nach Schadensart, Schadensverteilung und Schadensausmaß - sowie die Zugänglichkeit der Leitungen. Dabei ist aus einer Vielzahl von Sanierungsverfahren das technisch geeignetste und wirtschaftlich günstigste auszuwählen. Grundsätzlich sind zwei Sanierungsmöglichkeiten zu unterscheiden:
- Erneuerung in herkömmlicher, offener Bauweise
- Grabenlose, geschlossene Sanierung ohne Aufbruch der Oberflächen
Wie hoch sind die Sanierungskosten ?
Das Beratungsgespräch ist kostenlos:
ZKS Berater/Dipl-Ing. Röttgers Tel: 0208740496-0
Die Kosten für Kanal-TV Inspektion und Reinigung der Abwasserleitung mittels Spülwagen müssen im Gespräch ermittelt werden und werden bei der Beauftragung der Komplettsanierung dem Kunden erlassen.
Was kostet die Sanierung?
Die Kosten für eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsleitungen hängen sehr stark von den Gegebenheiten im Einzelnen ab. Den bisherigen Erfahrungswerten nach können die Gesamtkosten einer Sanierung zwischen 1500 und 8000 € pro Grundstück liegen oder - auf die Leitungslänge bezogen - bei 200 bis 600 €/m. Im Einzelfall können auch höhere Kosten entstehen.
Einfluss auf die Kosten sind:
- Art, Umfang und Lage der Schäden
- Länge, Verzweigungsgrad, Nennweiten (DN) Tiefenlage der Abwasseranlage
- Zugänglichkeit
- Vor- und Nacharbeiten wie z.B. Schaffung von Zugängen, Pflaster- oder Fliesenarbeiten
- Gewählte Sanierungsverfahren
- ein gut durchdachtes Sanierungskonzept - von einem Fachmann,
- falls möglich: Abhängen von Leitungen unter der Kellerdecke, statt aufwändige Sanierung der Grundleitungen unter den Fundamenten,
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise und gute Qualität zu erzielen,
- Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen und Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück,
- Prüfung des Versicherungsschutzes. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen.
- Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit sowieso geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus,
- Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Die abschließende Dichtheitsprüfung ist in jedem Fall nur von einem zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
- Selbstnutzende Immobilieneigentümer können Handwerker-Lohnkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Sanierungsleistungen steuerlich absetzen.
- Über das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ will das Umweltministerium die Grundstückseigentümer bei der Sanierung Ihrer privaten Abwasseranlagen finanziell unterstützen. Dies geschieht im Förderbereich 5.5: Sanierung privater Hausanschlüsse über die Möglichkeit eines zinsgünstiges Darlehens (Merkblatt der NRW-Bank). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank eingereicht werden.
- Für den Fall, dass die Sanierung der privaten Abwasseranlagen im Zusammenhang mit einem kommunalen Fremdwasserbeseitigungskonzept für die öffentliche Abwasserentsorgung steht, ist im Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ des Umweltministeriums Förderbereich 5.3: Fremdwasser - private Kanalsanierung die Möglichkeit enthalten, einen Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 200,- Euro je angefangenen laufenden Meter sanierter Hausanschluss- und Grundleitung zu erhalten. Die Zuschüsse können nur über die Kommune beantragt werden. Auskunft hierzu kann die Kommune geben. Für die Dichtheitsprüfung gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Eigentümer-Tipps
Was enthält ein fundierter Dichtheitsnachweis?
Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Dichtheitsprüfung gemäß § 61a LWG NRW mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben. Die Musterbescheinigung sowie die Hinweise finden Sie hier.
Wer hilft im Sanierungsfall?
Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden.
- Eine allgemeine Beratung erhalten Hauseigentümer beim Tiefbauamt, Abt. 66/3-1-6.
- Individuelle Beratung konkret für die Grundstücksanlage bieten zertifizierte Berater der Grundstücksentwässerung.
- Eventuell übernimmt die Gebäudeversicherung etwaige Sanierungskosten - wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
- Umfang des Schadens
- Länge und Zugänglichkeit der Leitungen
- Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen
- Güte der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung
Eigentümer-Pflicht
Der Landesgesetzgeber NRW fordert im Landeswassergesetz (LWG) in § 61a Abs.3 von den Grundstückseigentümern, Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser nach der Errichtung und einer Änderung sofort oder bei bestehenden Leitungen bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. (In Dortmund gilt in der Wasserschutzzone das Datum 31.12.2014.)
Wer sagt das?
Der Gesetzgeber in NRW. Urheber ist:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV)
Wo steht das?
Im neuen § 61a des Landeswassergesetzes NRW.
Zitat Auszug: "Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind...Abwasserleitungen müssen...dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein."
Wozu ist das gut?
Undichte, kaputte Abwasserleitungen können die Umwelt gefährden.
Die Risiken:
- Schadstoffe dringen ungehindert in Boden und Grundwasser.
- Grundwasser strömt ins Abwassernetz und verschmutzt unnötig.
- Bodeneinspülungen führen zu großen Hohlräumen mit Absackungen.
Eigentümer-Rechte
Der § 61a im Landeswassergesetz NRW verpflichtet die Kommunen, ihre Bürger über die Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zu beraten.
Wer berät Eigentümer unabhängig?
Hauseigentümer erhalten vom Tiefbauamt eine allgemeine unabhängige Beratung. Diese ist ratsam, denn nicht selten gibt es unseriöse Firmenangebote zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.
Wann ist die Prüfung sinnvoll?
- bei Neu- oder Umbau Ihrer privaten Abwasserleitungen (sofort),
- in sensiblen Wasserschutzgebieten (bis 31.12.2014),
- bei besonderen Gefährdungen, z.B. durch gewerblich verschmutztes Abwasser und
- wenn gerade der öffentliche Kanal sowieso inspiziert oder erneuert wird.